Lexikon
Glossar von A bis Z
80 Begriffe aus Vergaberecht und Handwerk, jeweils in einem Satz und ausführlich erklärt.

Im Glossar stehen 80 Begriffe, die in Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen vorkommen, kurz und verständlich erklärt. Von Angebotsfrist und Bindefrist über CPV-Code, Eignungsnachweis und Losvergabe bis Zuschlag und Zuschlagskriterien: Jeder Begriff hat eine Kurzdefinition, eine ausführlichere Erläuterung und Verweise auf verwandte Begriffe. Das Glossar ist alphabetisch geordnet und verlinkt auf passende Ratgeber und Rechner. Begriffe aus dem Handwerk, etwa Gewerk oder Gewährleistung, sind ebenfalls enthalten. So lässt sich beim Lesen einer Ausschreibung schnell klären, was ein Fachwort bedeutet und was es für das eigene Angebot heißt.
A
- Abnahme
- Die Abnahme erkennt die Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß an und löst Gewährleistungsfrist, Schlusszahlung und Gefahrübergang aus.
- Abschlagsrechnung
- Mit einer Abschlagsrechnung fordert der Auftragnehmer Zahlung für bereits erbrachte Teilleistungen, bevor das Bauwerk fertig ist.
- Angebotsausschluss
- Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn es formale Mängel hat, Nachweise fehlen oder ein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
- Angebotsfrist
- Die Angebotsfrist ist der Termin, bis zu dem Angebote bei der Vergabestelle eingegangen sein müssen; verspätete Angebote werden ausgeschlossen.
- Angebotskalkulation
- Die Angebotskalkulation ermittelt aus Kosten, Zuschlägen und Gewinn den Preis, den ein Betrieb im Angebot nennt.
- Angebotswertung
- Die Angebotswertung prüft die Angebote in mehreren Stufen und ermittelt das wirtschaftlichste, das den Zuschlag erhält.
- Aufhebung der Ausschreibung
- Die Vergabestelle darf eine Ausschreibung nur aus wichtigen Gründen aufheben, etwa wenn kein annehmbares Angebot eingegangen ist.
- Aufmaß
- Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen und Grundlage der Abrechnung nach Einheitspreisen.
- Ausschreibung
- Eine Ausschreibung ist die öffentliche Aufforderung eines Auftraggebers an Unternehmen, Angebote für eine genau beschriebene Leistung abzugeben.
B
- Bautagebuch
- Das Bautagebuch hält täglich Personal, Wetter, Arbeitsstand und besondere Vorkommnisse fest und dient als Beweismittel.
- Bekanntmachung
- Die Bekanntmachung macht eine geplante Vergabe öffentlich und enthält die wichtigsten Angaben zu Leistung, Fristen und Bedingungen.
- Beschränkte Ausschreibung
- Bei der beschränkten Ausschreibung fordert die Vergabestelle nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.
- Betriebshaftpflicht
- Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die ein Betrieb bei der Arbeit Dritten zufügt, und wird in Ausschreibungen häufig verlangt.
- Bieter
- Bieter ist jedes Unternehmen, das in einem Vergabeverfahren ein Angebot abgibt oder abgegeben hat.
- Bieterfrage
- Mit einer Bieterfrage klärt ein Unternehmen vor Ablauf der Angebotsfrist Unklarheiten in den Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle.
- Bietergemeinschaft
- Eine Bietergemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben und den Auftrag zusammen ausführen.
- Bindefrist
- Die Bindefrist ist der Zeitraum, in dem ein Bieter an sein Angebot gebunden bleibt und die Vergabestelle den Zuschlag erteilen kann.
C
- CPV-Code
- Der CPV-Code ist eine EU-weit einheitliche Kennzahl, mit der Ausschreibungen nach Leistungsart eingeordnet werden.
D
- Direktvergabe
- Bei der Direktvergabe beauftragt die Vergabestelle ein Unternehmen ohne förmliches Verfahren, zulässig nur bei geringem Auftragswert oder besonderen Gründen.
E
- Eigenerklärung
- Mit einer Eigenerklärung versichert ein Bieter selbst, dass er Eignungsanforderungen erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen.
- Eignungsnachweis
- Ein Eignungsnachweis belegt gegenüber der Vergabestelle, dass ein Unternehmen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist.
- Einheitspreis
- Der Einheitspreis ist der Preis für eine Leistungseinheit, etwa einen Quadratmeter, und wird mit der ausgeführten Menge multipliziert.
- Eröffnungstermin
- Zum Eröffnungstermin öffnet die Vergabestelle die eingegangenen Angebote und hält den Inhalt in einer Niederschrift fest.
- EU-Schwellenwert
- Der EU-Schwellenwert bestimmt, ab welchem geschätzten Auftragswert eine Vergabe europaweit ausgeschrieben werden muss.
- e-Vergabe
- Bei der e-Vergabe laufen Bekanntmachung, Abruf der Unterlagen, Kommunikation und Angebotsabgabe elektronisch über eine Vergabeplattform.
F
- Fachlos
- Ein Fachlos fasst Leistungen eines Gewerks zusammen und wird getrennt vom übrigen Bauvorhaben ausgeschrieben.
- Freihändige Vergabe
- Die freihändige Vergabe ist die frühere Bezeichnung für Aufträge ohne öffentliche Bekanntmachung, heute meist Verhandlungsvergabe genannt.
G
- Generalunternehmer
- Ein Generalunternehmer übernimmt ein Bauvorhaben im Ganzen und vergibt Teile der Arbeiten an Nachunternehmer.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung verpflichtet den Auftragnehmer, Mängel an seiner Leistung auch nach der Abnahme für eine bestimmte Zeit zu beseitigen.
- Gewerbeanmeldung
- Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist Pflicht für jeden, der ein Gewerbe beginnt, und gilt auch für Handwerksbetriebe.
- Gewerk
- Ein Gewerk ist ein abgegrenzter Leistungsbereich am Bau, der von einem Handwerk oder einer Fachrichtung ausgeführt wird.
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Alle Bieter müssen im Vergabeverfahren gleich behandelt werden; niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden.
- GWB
- Das GWB enthält in seinem vierten Teil das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte und regelt auch das Nachprüfungsverfahren.
H
- Handwerkskammer
- Die Handwerkskammer ist die Selbstverwaltung des regionalen Handwerks; sie führt die Handwerksrolle, berät Betriebe und regelt die Ausbildung.
- Handwerksrolle
- Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Handwerkskammer, in das Betriebe zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen werden müssen.
I
- Innung
- Die Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von Handwerksbetrieben eines Gewerks in einer Region.
K
- Kostenvoranschlag
- Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung der voraussichtlichen Kosten und im Zweifel nicht verbindlich, es sei denn, er wird als Festpreis zugesagt.
L
- Leistungsverzeichnis
- Das Leistungsverzeichnis beschreibt die geforderte Leistung in Positionen mit Mengen und ist Grundlage der Preiskalkulation.
- Los
- Ein Los ist ein abgegrenzter Teil eines Gesamtauftrags, auf den Bieter getrennt ein Angebot abgeben können.
- Losaufteilung
- Die Losaufteilung ist die Pflicht der Vergabestelle, Aufträge in Teil- und Fachlose zu gliedern, um mittelständische Betriebe zu beteiligen.
M
- Mängelanspruch
- Mängelansprüche geben dem Auftraggeber Rechte, wenn die Leistung bei Abnahme nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
- Meisterpflicht
- Die Meisterpflicht verlangt für bestimmte Handwerke den Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation, um selbstständig einen Betrieb zu führen.
- Mindestlohn
- Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze des Stundenlohns, die Betriebe ihren Beschäftigten zahlen müssen, auch bei öffentlichen Aufträgen.
N
- Nachforderung
- Fehlende Erklärungen oder Nachweise im Angebot kann die Vergabestelle unter bestimmten Voraussetzungen nachfordern, statt das Angebot sofort auszuschließen.
- Nachtrag
- Ein Nachtrag ist die Vergütungsanpassung für geänderte oder zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten waren.
- Nachunternehmer
- Ein Nachunternehmer führt im Auftrag des Hauptauftragnehmers einen Teil der vertraglich geschuldeten Leistung aus.
- Nebenangebot
- Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht und nur gewertet wird, wenn die Vergabestelle es zugelassen hat.
- NUTS-Code
- Der NUTS-Code ist eine europäische Systematik, die Regionen für statistische und vergaberechtliche Zwecke eindeutig bezeichnet.
O
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentliche Auftraggeber sind Bund, Länder, Kommunen und andere Einrichtungen, die bei der Beschaffung das Vergaberecht anwenden müssen.
- Offenes Verfahren
- Im offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben, nachdem die Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht wurde.
P
- Pauschalvertrag
- Beim Pauschalvertrag wird die Leistung für einen festen Gesamtpreis vereinbart, unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Mengen.
- Präqualifikation
- Die Präqualifikation bestätigt einmalig die Eignung eines Unternehmens und ersetzt viele einzelne Nachweise bei öffentlichen Ausschreibungen.
- Preisgleitklausel
- Eine Preisgleitklausel passt die Vergütung an, wenn sich Material- oder Lohnkosten während der Vertragslaufzeit stark ändern.
R
- Rahmenvertrag
- Ein Rahmenvertrag legt Bedingungen für künftige Einzelaufträge fest, ohne dass bereits ein bestimmter Abruf feststeht.
- Rüge
- Mit einer Rüge beanstandet ein Bieter einen Vergabeverstoß gegenüber der Vergabestelle, bevor er ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann.
S
- Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung rechnet nach Abschluss der Arbeiten die gesamte Leistung ab, unter Anrechnung der bereits gezahlten Abschläge.
- Sicherheitsleistung
- Eine Sicherheitsleistung sichert den Auftraggeber gegen Ausfälle bei Vertragserfüllung und Mängelansprüchen ab, meist durch Bürgschaft oder Einbehalt.
- Stundenlohnvertrag
- Beim Stundenlohnvertrag wird die Arbeitszeit nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet, nicht nach Menge oder Pauschale.
- Stundenverrechnungssatz
- Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den ein Betrieb für eine Arbeitsstunde berechnet, einschließlich aller Kosten, Wagnis und Gewinn.
- Submission
- Die Submission ist der Termin, an dem die Vergabestelle die eingegangenen Angebote öffnet und verliest.
T
- Tariftreue
- Tariftreue verpflichtet Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen, ihren Beschäftigten mindestens die vorgeschriebenen Tariflöhne oder Entgelte zu zahlen.
- TED
- TED ist das EU-Portal Tenders Electronic Daily, in dem europaweite Ausschreibungen veröffentlicht werden.
- Teilnahmewettbewerb
- Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Verfahrens, in der Interessenten ihre Eignung nachweisen, bevor sie ein Angebot abgeben dürfen.
U
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen bestätigen, dass ein Betrieb Steuern, Sozialabgaben und Beiträge ordnungsgemäß zahlt.
- UVgO
- Die UVgO ist die Verfahrensordnung für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte und gilt, wenn Bund oder Land sie einführen.
V
- Vergabeakte
- Die Vergabeakte dokumentiert jeden wesentlichen Schritt eines Vergabeverfahrens und macht die Entscheidungen nachvollziehbar.
- Vergabekammer
- Die Vergabekammer prüft auf Antrag, ob eine Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte rechtmäßig war, und kann das Verfahren korrigieren.
- Vergabeportal
- Ein Vergabeportal bündelt Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber und ermöglicht den Abruf der Unterlagen sowie die elektronische Angebotsabgabe.
- Vergabestelle
- Die Vergabestelle führt für den öffentlichen Auftraggeber das Vergabeverfahren durch und ist Ansprechpartner für Bieter.
- Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen umfassen alles, was Bieter für ein Angebot brauchen: Aufforderung, Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Formulare.
- Verhandlungsvergabe
- Bei der Verhandlungsvergabe darf die Vergabestelle mit Bietern über Inhalt und Preis der Angebote verhandeln.
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber ab, falls der Auftragnehmer seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringt.
- VOB/A
- Die VOB/A regelt, wie öffentliche Auftraggeber Bauleistungen vergeben müssen: Verfahrensarten, Fristen, Eignung und Zuschlag.
- VOB/B
- Die VOB/B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
W
- Werkvertrag
- Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer ein bestimmtes Ergebnis, etwa ein fertiges Bauwerk, und der Besteller die vereinbarte Vergütung.
- Wettbewerbsregister
- Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt erfasst Unternehmen mit bestimmten Wirtschaftsdelikten, die von Vergabeverfahren auszuschließen sein können.
- Wirtschaftlichstes Angebot
- Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag; es bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis anhand der bekannt gemachten Kriterien.
Z
- Zulassungsfreies Handwerk
- In zulassungsfreien Handwerken kann ein Betrieb ohne Meisterbrief gegründet werden, er muss aber bei der Handwerkskammer gemeldet sein.
- Zuschlag
- Der Zuschlag ist die Annahme eines Angebots durch die Vergabestelle und begründet den Vertrag mit dem Bieter.
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- § 35a EStG
- § 35a EStG ermöglicht Privatpersonen, einen Teil der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abzuziehen.