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Glossar · S

Stundenlohnvertrag

Beim Stundenlohnvertrag wird die Arbeitszeit nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet, nicht nach Menge oder Pauschale.

Stundenlohnarbeiten eignen sich für kleine Reparaturen, Wartung und Leistungen, deren Umfang nicht vorab bestimmbar ist. Der Betrieb rechnet geleistete Stunden mit dem vereinbarten Satz ab und weist Materialkosten gesondert aus. Bei der VOB/B sind Stundenlohnarbeiten nur zulässig, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden.

Wichtig ist die Dokumentation: Stundenzettel mit Datum, Name, Tätigkeit und Dauer, vom Auftraggeber oder der Bauleitung gegengezeichnet. Ohne Nachweis lehnen Auftraggeber die Vergütung ab. Für Kunden birgt das Modell das Risiko steigender Kosten, deshalb sind Kostenobergrenzen oder regelmäßige Abstimmung üblich. Kalkulieren Sie den Satz mit allen Gemeinkosten und Zuschlägen. Mit dem Stundensatz-Kalkulator prüfen Sie, ob Ihr Satz den Betrieb trägt.

Praxis: Legen Sie vorab fest, wer Stundenzettel gegenzeichnet und wie oft sie vorgelegt werden. Gegenzeichnung zeitnah verhindert Diskussionen über Umfang und Dauer, wenn die Rechnung eintrifft.

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