Glossar · D
Direktvergabe
Bei der Direktvergabe beauftragt die Vergabestelle ein Unternehmen ohne förmliches Verfahren, zulässig nur bei geringem Auftragswert oder besonderen Gründen.
Die Direktvergabe, auch Direktauftrag genannt, ist die einfachste Form der Beschaffung. Die Vergabestelle holt Preise ein, häufig bei mehreren Unternehmen, und erteilt den Auftrag ohne Bekanntmachung und ohne förmliche Angebotsöffnung. Zulässig ist sie nur im Rahmen der Wertgrenzen, die Bund und Länder in ihren Vergaberegeln festlegen.
Für Betriebe ist sie die Chance, in den Kontakt mit öffentlichen Auftraggebern zu kommen, ohne sich einem aufwendigen Verfahren zu stellen. Wer bei Kommunen als zuverlässig bekannt ist, wird bei kleinen Aufträgen eher angefragt. Die Grenzwerte sind je nach Bundesland und Auftragsart verschieden und ändern sich, daher müssen sie bei der zuständigen Stelle oder im aktuellen Landesrecht nachgelesen werden. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Aufträge nicht dauerhaft nur an dieselben Unternehmen gehen sollen.
Praxis: Stellen Sie sich mit einer kurzen Referenzmappe bei den Bauämtern Ihrer Region vor. Wer bei kleinen Aufträgen unkompliziert und zuverlässig liefert, wird bei der nächsten Preisabfrage wieder angefragt.
Verwandte Begriffe
- Freihändige VergabeDie freihändige Vergabe ist die frühere Bezeichnung für Aufträge ohne öffentliche Bekanntmachung, heute meist…
- VerhandlungsvergabeBei der Verhandlungsvergabe darf die Vergabestelle mit Bietern über Inhalt und Preis der Angebote…
- Öffentlicher AuftraggeberÖffentliche Auftraggeber sind Bund, Länder, Kommunen und andere Einrichtungen, die bei der Beschaffung das…
- GleichbehandlungsgrundsatzAlle Bieter müssen im Vergabeverfahren gleich behandelt werden; niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden.