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Glossar · P

Pauschalvertrag

Beim Pauschalvertrag wird die Leistung für einen festen Gesamtpreis vereinbart, unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Mengen.

Der Pauschalpreis gilt für die im Vertrag beschriebene Leistung als Ganzes. Mengenabweichungen führen grundsätzlich nicht zu einer Änderung der Vergütung. Das schafft Planungssicherheit für beide Seiten, verlagert aber das Mengenrisiko auf den Auftragnehmer.

Üblich ist er, wenn Art und Umfang der Leistung bei Vertragsschluss genau feststehen. Bei Detail-Pauschalverträgen liegt ein vollständiges Leistungsverzeichnis zugrunde, bei Global-Pauschalverträgen beschreibt der Auftraggeber nur das Ziel, und der Bieter plant die Ausführung selbst. Ändert sich der Leistungsumfang erheblich, kann eine Anpassung des Preises verlangt werden, deshalb ist eine genaue Dokumentation des Vertragssolls wichtig. Wer pauschal anbietet, sollte Annahmen und Ausschlüsse ausdrücklich im Angebot benennen, um spätere Konflikte zu begrenzen.

Praxis: Halten Sie im Angebot fest, auf welcher Planung und welchen Mengen der Pauschalpreis beruht. Spätere Änderungen lassen sich dann sauber als Nachtrag von der Pauschale abgrenzen.

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