Glossar · M
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze des Stundenlohns, die Betriebe ihren Beschäftigten zahlen müssen, auch bei öffentlichen Aufträgen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland für nahezu alle Arbeitnehmer. Er wird von einer Kommission vorgeschlagen und per Verordnung festgesetzt. Die aktuelle Höhe finden Sie beim Bundesarbeitsministerium. Zusätzlich gibt es in einigen Branchen höhere Branchenmindestlöhne, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt sind, etwa im Bauhauptgewerbe und in der Gebäudereinigung.
Für Auftragnehmer öffentlicher Aufträge können Vergabegesetze der Länder einen höheren vergabespezifischen Mindestlohn vorschreiben. Das gilt auch für Nachunternehmer. Vergabestellen verlangen dazu Verpflichtungserklärungen und können kontrollieren. Der Auftraggeber haftet unter Umständen für Verstöße von Subunternehmern. Wer Stundensätze kalkuliert, muss den Mindestlohn samt Lohnnebenkosten als untere Grenze ansetzen. Verstöße führen zu Bußgeldern und Ausschluss von künftigen Verfahren.
Praxis: Prüfen Sie jährlich, ob die Löhne die Untergrenzen einhalten, auch die von Nachunternehmern. Bei öffentlichen Aufträgen können Auftraggeber Nachweise wie Lohnabrechnungen verlangen.
Verwandte Begriffe
- TariftreueTariftreue verpflichtet Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen, ihren Beschäftigten mindestens die vorgeschriebenen Tariflöhne oder Entgelte…
- StundenverrechnungssatzDer Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den ein Betrieb für eine Arbeitsstunde berechnet, einschließlich aller…
- NachunternehmerEin Nachunternehmer führt im Auftrag des Hauptauftragnehmers einen Teil der vertraglich geschuldeten Leistung aus.
- WettbewerbsregisterDas Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt erfasst Unternehmen mit bestimmten Wirtschaftsdelikten, die von Vergabeverfahren auszuschließen sein…