Glossar · U
UVgO
Die UVgO ist die Verfahrensordnung für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte und gilt, wenn Bund oder Land sie einführen.
Die Unterschwellenvergabeordnung ersetzt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge die frühere VOL/A. Sie regelt Verfahrensarten wie öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe sowie Fristen, Eignungsprüfung und Zuschlag. Für Bauleistungen gilt sie nicht, dort greift die VOB/A.
Ob die UVgO für einen Auftrag verbindlich ist, entscheidet das jeweilige Haushalts- oder Vergaberecht. Der Bund wendet sie an, die Länder haben sie in unterschiedlichem Umfang übernommen und teils um eigene Vergabegesetze ergänzt. Für Betriebe, die etwa Reinigung, Entsorgung oder Wartungsleistungen anbieten, ist sie die wichtigste Verfahrensgrundlage unterhalb der Schwellenwerte. Prüfen Sie in der Bekanntmachung, nach welchem Regelwerk die Vergabe läuft, denn davon hängen Fristen und Rügemöglichkeiten ab.
Praxis: Fragen Sie bei Unsicherheit in der Vergabestelle nach, welche Fassung der UVgO oder welches Landesrecht gilt. Das beeinflusst Wertgrenzen für Direktaufträge und die Frage, ob Sie Rechtsschutz haben.
Verwandte Begriffe
- VOB/ADie VOB/A regelt, wie öffentliche Auftraggeber Bauleistungen vergeben müssen: Verfahrensarten, Fristen, Eignung und Zuschlag.
- EU-SchwellenwertDer EU-Schwellenwert bestimmt, ab welchem geschätzten Auftragswert eine Vergabe europaweit ausgeschrieben werden muss.
- VerhandlungsvergabeBei der Verhandlungsvergabe darf die Vergabestelle mit Bietern über Inhalt und Preis der Angebote…
- Beschränkte AusschreibungBei der beschränkten Ausschreibung fordert die Vergabestelle nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.