Zum Inhalt springen
Die AuftragsbörseAufträge und Handwerker findenGesuch einstellen
Menü

Glossar · E

EU-Schwellenwert

Der EU-Schwellenwert bestimmt, ab welchem geschätzten Auftragswert eine Vergabe europaweit ausgeschrieben werden muss.

Schwellenwerte teilen das Vergaberecht in zwei Welten. Liegt der geschätzte Auftragswert darunter, gelten nationale Regeln wie VOB/A Abschnitt 1 oder die UVgO. Liegt er darüber, ist europaweit auszuschreiben, und das GWB samt Nachprüfungsverfahren greift.

Die Werte unterscheiden sich nach Auftragsart und Auftraggeber und werden von der EU-Kommission regelmäßig angepasst. Aktuelle Beträge finden Sie auf den Seiten der Kommission und des Bundeswirtschaftsministeriums. Hier nennen wir bewusst keine Zahlen, weil sie sich ändern. Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, bei Losen unter Umständen die Summe aller Lose. Die Vergabestelle darf Aufträge nicht künstlich aufteilen, um unter den Schwellenwert zu kommen.

Praxis: Die Bekanntmachung zeigt, ob europaweit ausgeschrieben wird. Findet sie sich auf TED, gelten strengere Fristen und der Rechtsschutz vor der Vergabekammer, andernfalls greifen die nationalen Regeln.

Verwandte Begriffe