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Glossar · F

Fachlos

Ein Fachlos fasst Leistungen eines Gewerks zusammen und wird getrennt vom übrigen Bauvorhaben ausgeschrieben.

Fachlose entstehen, wenn ein Bauvorhaben nach Gewerken getrennt vergeben wird, etwa Elektro, Sanitär, Trockenbau oder Dachdeckerarbeiten. Jedes Gewerk bekommt sein eigenes Los mit eigenem Leistungsverzeichnis. Spezialisierte Handwerksbetriebe können so direkt anbieten, ohne einen Generalunternehmer einzuschalten.

Das Vergaberecht stellt die Aufteilung in Fachlose als Regelfall dar, um den Mittelstand zu stärken. Der Auftraggeber darf nur dann mehrere Gewerke zusammenfassen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, und muss das begründen. Der Losgrundsatz steht seit dem 1. Juli 2026 in § 97a GWB (zuvor § 97 Abs. 4 GWB); zeitliche Gründe genügen nur bei bestimmten großen Infrastrukturvorhaben (Stand: 26.10.2026). Für Betriebe bedeutet das: Wer sein Gewerk sauber kalkuliert und die Schnittstellen zu anderen Gewerken kennt, kann sich unabhängig von Generalunternehmern um öffentliche Aufträge bewerben. Die Koordination der Fachlose übernimmt dann der Auftraggeber oder sein Planer.

Praxis: Klären Sie im Angebot, welche Vorleistungen anderer Gewerke Sie erwarten, etwa freigegebene Untergründe oder Strom auf der Baustelle. Fehlende Vorleistungen führen sonst zu Wartezeiten, die niemand bezahlt.

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