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Glossar · R

Rahmenvertrag

Ein Rahmenvertrag legt Bedingungen für künftige Einzelaufträge fest, ohne dass bereits ein bestimmter Abruf feststeht.

Öffentliche Auftraggeber schließen Rahmenvereinbarungen, wenn sie Leistungen wiederkehrend brauchen, aber Menge und Zeitpunkt nicht kennen. Beispiele sind Instandhaltung, Gebäudereinigung, Winterdienst oder kleine Reparaturen. Im Rahmenvertrag stehen Preise, Qualitätsanforderungen und die Laufzeit. Einzelne Aufträge werden bei Bedarf abgerufen.

Für Betriebe bedeutet das eine verlässliche Auftragsbasis, aber keine Abnahmegarantie. Menge und Zeitpunkt der Abrufe bestimmt der Auftraggeber. Preise sollten daher so kalkuliert sein, dass sie auch bei schwankender Auslastung tragen. Rahmenverträge mit mehreren Unternehmen sind möglich, die Abrufe laufen dann nach festgelegten Regeln, zum Beispiel in einer Reihenfolge. Die Laufzeit ist begrenzt. Lesen Sie die Regeln zu Preisanpassung, Mindestabnahme und Kündigung, bevor Sie anbieten.

Praxis: Erfassen Sie die Preise im Rahmenvertrag mit Stichtag und prüfen Sie, wann Anpassungen möglich sind. Bei mehrjährigen Laufzeiten ändern sich Kosten, ohne dass der Vertragspreis automatisch folgt.

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